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6 Gründe für FACELESS Fotos

Warum Du mehr Faceless Fotos zeigen solltest

Dir ist wahrscheinlich schon aufgefallen, dass ich keine erkennbaren Gesichter der Kinder auf meiner Website oder auf Social Media zeige.
NATÜRLICH mache ich auch gerne ganz viele Fotos auf denen die Gesichter der Kinder zu sehen sind!

Ich zeige diese einfach nur NICHT online! 

Das ich trotzdem erfolgreich als Familienfotografin arbeiten kann, zeigen meine diversen erfolgreichen Teilnahmen an internationalen Fotowettbewerben wie dem Fearless Family Awards, den Documantary Family Awards oder den This is Reportage Family Awards

Hier erkläre ich Dir meine wichtigsten Beweggründe warum ich mit dazu entschieden habe nur Faceless Kinderfotos online zu zeigen.

1. Selbstbestimmung

Als unser erstes Kind damals auf die Welt kam haben wir beschlossen, dass es SELBST die Wahl haben soll was von ihm online ist und was nicht. Meiner Meinung geht das aber nur, wenn es alt genug ist und damit meine ich Volljährig

Ein Baby oder Kleinkind kann in diesem Zusammenhang logischerweise erst mal gar nicht selbst bestimmen. Wird das Kind dann älter kann es dann schon mehr bestimmen, aber was ein Schulkind okay finden mag, kann für einen Teenager super unangenehm und peinlich sein. 

Stell Dir mal vor wie Du es als Teenager gefunden hättest, wenn deine Eltern Baby- und Kleinkindfotos von Dir hergezeigt hätten, die Du da nicht so toll fandest. 

1.1 Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm veröffentlicht werden dürfen.

Ein Foto oder Video auf dem man erkenntlich abgebildet ist, darf also nur unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht werden. 

Das wird in Österreich im §78 des Urheberrechtsgesetz geregelt.

In Deutschland ist es einerseits ein Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und wird durch das Kunsturheberrecht geschützt. §22 des KunstUrhG besagt „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden…” 

Eine Einwilligung braucht man nach dem KUG, wenn die abgebildete Person ERKENNBAR ist.

Bei Kinder bis zum Alter von sieben Jahren, kommt es nur darauf an, ob die Eltern einwilligen. Bei Fotos von Kindern bis einschließlich 17 Jahre bedarf es auch die Zustimmung der Eltern, zusätzlich muss aber der Minderjährige einwilligen. Der genaue Zeitpunkt hängt ab wann das Kind zusätzlich seine Einwilligen geben muss hängt von dessen Einsichtsfähigkeit ab.

Und auf der anderen Seite greift die Datenschutzgrundverordnung

Welche Gesetz oder Verordnung in Deutschland greift ist abhängig davon wer das Foto macht, die DSGVO ist zum Beispiel wichtig, wenn du ein Fotografengewerbe ausübst.   

Dann gibt es noch den Fall, dass bereits das Fotografieren SELBST verboten sein kann, dabei kann. Man sich sogar strafbar machen, wie zum Beispiel bei Aufnahmen:

  • betreffend der Intimsphäre 
  • die eine Krankheit der Person zur Schau stellt
  • die die Hilflosigkeit von einer Person zeigt.

Die Verletzung des “höchstpersönlichen Lebensbereichs” ist in Deutschland ein Vergehen nach dem §201a Strafgesetzbuch. Davon nicht erfasst sein sollen jedoch Bildaufnahmen von unbekleideten Kindern in familiären Alltagssituationen, die im familiären Bereich verbleiben und allenfalls im Verwandten- und Freundeskreis gezeigt werden.

Ausnahmen gibt es in folgenden Bereichen:

  • Person als Beiwerk
  • Zeitgeschichte
  • Versammlungen oder Aufzüge
  • Bildnisse der Kunst 

Wie du siehst ist es gar nicht so einfach was rechtlich okay und was rechtlich nicht okay ist. Hier findest Du mehr zu dem Thema. Ein Grund mehr für mich nur Faceless Fotos der Kinder zu. zeigen, selbst wenn die Eltern mir die Einwilligung erteilen. 

ACHTUNG: Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und basieren auf dem Wissenstand des Zeitpunkts der Veröffentlichung. Die angeführten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Eine Haftung der Autoren  für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.

2. UnwiderrufLichkeit

Alles was einmal im Internet ist bleibt dort leider für immer. Sobald es online ist, kannst Du nicht verhindern, dass jemand deine Fotos kopiert oder einfach einen Screenshot davon macht. 

Es gibt sogar Websiten, die es möglich machen eine Zeitreise im Internet zu machen, wie die Waybackmachine. “Erkunden Sie mehr als 689 Milliarden Webseiten, die im Laufe der Zeit gespeichert wurden.” Darauf bin ich erst bei meiner Recherche zu meinem Faceless Fotos Workshop gestossen und war selbst überrascht, das es so etwas gibt. 

3. Gesichtserkennung

Gesichtserkennung ist ein Verfahren, um anhand von Gesichtszüge einer Person diese zu erfassen, zu identifizieren oder zu verifizieren. Mithilfe von Gesichtserkennung lässt sich ein eindeutiger numerischer Code erstellen, der sogenannte Faceprint (Gesichtsabdruck). Diese Faceprints werden in einer Gesichtserkennungsdatenbank gespeichert. Wenn ein Foto in der Datenbank eingeben wird, werden alle übereinstimmenden Fotos dazu gefunden.

Mittlerweile gibt es riesige Gesichtserkennungs Datenbanken die teilweise über Milliarden! von Fotos von Social Media Profilen wie Facebook, Instagram, Youtube & Co sowie Karriereplattformen und Nachrichtenseiten beinhalten. 

3.1 Ageing Software

Mithilfe von sogenannter Ageing Software ist es möglich zu berechnen wie ein Kind als Erwachsener aussehen wird. Was bei entführten oder verschwundenen Kindern im polizeilichen Bereich durchaus Sinn macht, kann im privaten Bereich Risiken mit sich bringen,  wie etwa die im nächsten Punkt angesprochene Mobbing Gefahr. 

4. Mobbing Gefahr

Fotos können leider auch Grundlage für Mobbing werden. Gerade ein ach so “herziges” Babyspeck Foto oder ein Foto am Töpfchen kann Jahre später den Kindern zum Verhängnis werden. 

Wenn man sich dazu die Verbindung und Vernetzung der ganzen Daten in Zusammenhang mit Gesichtserkennung und Ageing Software mal durch überlegt, möchte ich mir gar nicht ausmalen, was da alles in den kommenden Jahren möglich sein könnte. 

Deshalb gehe ich lieber auf Nummer Sicher und zeige einfach nur Faceless Fotos und versuche dadurch möglichst wenig der Kinder Preis zu geben. 

5. Beziehung zum Kind

Ich als Elternteil hab die Aufgabe meine Kinder vor Gefahren zu schützen und wenn ich sorglos mit den Fotos von Ihnen umgehe könnte das unsere Beziehung zueinander schädigen, da die Kinder das Vertrauen in mich verlieren könnten. 

Gerade Jugendliche sind oft stinksauer und verständlicher Weise entsetzt wenn Fotos in falsche Hände geraten. Das Problem ist, das es nicht rückgängig gemacht werden kann.

Sind die Fotos einmal im Internet gelandet, hat man leider nur mehr eingeschränkte Möglichkeiten, wie bereits im Punkt 2 Unwiderruflichkeit angesprochen.

6. Missbrauchs Gefahr

Es gibt leider zahlreiche Seiten im Internet oder im nicht legalen Netz die Kinderfotos sammeln und in einem sexuellen Kontext missbräuchlich verwenden. So kann es leider passieren, dass Fotos vom Kind am Strand, in der Badewanne oder andere Fotos meist leicht bekleidet woanders in einem ganz anderen Kontext auftauchen. Hier gibt mehr Infos dazu und auch hier… 

 Weitere Infos zu dem Thema:

 

Hier muss ich ganz ehrlich gestehen, dass ich an sowas vor meiner Recherche nicht gedacht habe. Ich habe nicht dran gedacht und es mir auch nicht vorstellen können. Aber leider gibt es viele solcher Fälle. Und genau deshalb ist es zu meinem Herzensthema geworden und ich möchte möglichst viele Eltern und Fotografen darüber aufklären. 

Ich habe auf Instagram die Seite Faceless is the new pretty ins Leben gerufen, auf der wir unter dem Hashtag #facelessisthenewpretty viele tolle Arbeiten zeigen, die ganz ohne das Gesicht zu zeigen wundervolle Kinderfotografien zeigen. 

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Sabine Doppelhofer - Dokumentarische Familienfotografin Graz

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